20210314

Positionen Stadtgestaltung in Frankfurt am Main

Positionen Stadtgestaltung FFM                                          

1. Basidemokratische Bürgermitbestimmung: Bei herausragenden Kulturbauten (Museen, Oper, Theater) für die städtische Gelder aufgewendet werden, sollten die Bürger die letzte Entscheidungsgewalt über das jeweilige Bauprojekt haben. 

2. Einrichtung eines Gestaltungsbeirates: Es müssen zu gleichen Teilen traditionell und modern ausgerichtete Architekten vertreten sein. Diese dürfen, um unparteiisch zu urteilen, nicht in der Stadt tätig sein. Der Beirat sollte die Stadt bei Projekten mit hoher Relevanz in der Stadtgestaltung beraten.

3. Etablierung Gestaltungs- und Erhaltungssatzung: Für die gesamte Innenstadt, innerhalb der Wallanlagen, sollte es - wo noch nicht vorhanden - verbindliche Gestaltungs- und wo nötig Erhaltungssatzungen geben.

4. Bebauungsverbot Wallanlagen und Mainwasen: Die Grünanlagen an den Mainwasen müssen aus, klimatechnischen Gründen, vor einer Bebauung geschützt werden. Auch in den Wallanlagen sollten die Grundsätze des Wallservitut beachtet werden. Eine weitere Bebauung muss dort verboten sein.

5. Abkehr von der autogerechten Stadt: Die überdimensionierten, nach dem Krieg geschaffenen Verkehrsschneisen in der Stadt (Berliner Str., Walter-Kolb-Str. etc.) sollten zurückgebaut werden und damit die trennende Wirkung in den Quartieren beseitigt werden.

6. Kleinteilige Verdichtung Altstadt: Die aufgelockerte Nachkriegsbebauung z. B. in der westlichen Altstadt, sollte kleinteilig und altstadtgerecht verdichtet werden. Dort wo nicht vorhanden, sollte eine Blockrandbebauung für eine baulichen Geschlossenheit im Quartier, sorgen. 

7. Rekonstruktion bedeutender Leitbauten: Historische, geschichtsreiche Leitbauten in der Stadt wie das Alte Schauspielhaus und die Alte Börse sollten rekonstruiert werden. 

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